Stellungnahme an Herrn OB Hartl zur Bauleitplanung
Verein Alt-Rothenburg e.V.,
Bernhard Mall, 03. April 2007
Herrn Oberbürgermeister Walter Hartl
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber
Grüner Markt 1
Bauleitplanung der Stadt Rothenburg ob der Tauber
Zum Schreiben der Stadt Rothenburg o. d. T. vom 5. 2. 07
Az: Stadtbauamt/Hd
Zu unserem Schreiben vom 23. 2. 2007
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
wie angekündigt möchte der Verein Alt-Rothenburg seine Stellungnahme vom 23. März 2007 innerhalb der Auslegungsfrist ergänzen. Wichtig ist uns, dass unsere am 23. März mitgeteilten Grundsätze nicht als Hinweis auf die Geschichte des Bebauungsplans gedacht sind; sie müssen jetzt bei der Beurteilung der aktuell geplanten Änderungen des Bebauungsplans Altstadt ernst genommen werden: Gerade 2007 ist die Erhaltung und Förderung des Wohnens in der ganzen Altstadt wichtig. Das Ensemble „Alt-Rothenburg“ kann bei der sich abzeichnenden konjunkturellen Entwicklung nur als bewohnte und wohnenswerte Altstadt lebendig erhalten werden. Dazu ist der Vorrang der Wohnnutzung in der Altstadt in der Präambel des Bebauungsplans Altstadt herauszustellen. Statt der irre führenden Kategorie „Mischgebiet“ ist der korrekte Begriff „Besonderes Wohngebiet“ zu verwenden. Dieser Begriff spricht die notwendige Erhaltung und Fortentwicklung der Wohnungen an.
Die vorgesehene Zulassung von zusätzlichen Schank- und Speisewirtschaften in allen Gebäuden des bisherigen Mischgebiets (mehr als der Hälfte der Altstadt) geht deutlich zu weit. Wer wird noch in Wohnnutzung in diesem Bereich investieren, wenn er damit rechnen muss, dass jeder unmittelbare Nachbar sein Anwesen zur Gaststätte umnutzen kann? Zu befürchten ist, dass in bisher noch bewohnten Bereichen ein „Drosselgassenphänomen“ Platz greift.
Unzutreffend ist das Argument, die bestehende Regelung sei eine schädliche Einschränkung von neuer Konkurrenz für bestehende Gaststätten. Tatsächlich stehen zahlreiche Gaststätten leer. Der Wiederaufnahme des Betriebs dieser Schankbetriebe und Speisewirtschaften steht – unbeschadet ob ihre Konzession neu beantragt werden muss oder nicht - baurechtlich auch ohne Neufassung der Bebauungspläne für die Altstadt nichts entgegen; die vorgesehene vollständige Freigabe des Mischgebiets der Rothenburger Altstadt für die Gaststättennutzung macht sie sicher nicht notwendig.
Soll Rothenburg seine lebenswerte Altstadt behalten, ist dringend baurechtlicher Schutz gegen eine ungezügelte Gaststättenausbreitung notwendig. Davor dürfen Stadtrat und Stadtverwaltung gerade 2007 nicht die Augen verschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Mall
1. Vorsitzender Verein Alt-Rothenburg e. V.
Bernhard Mall, 17.04.2007
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